FAQ. Häufig gestellte Fragen zum Studiengang «Visual Journalism and Documentary Photography»

Die nachfolgenden Fragen beantworten wir nach bestem Wissen und Gewissen. Trotz sorgfältiger Prüfung können wir Irrtümer nicht ausschließen. Unsere Antworten begründen keinen Rechtsanspruch. Solltest du zu deinem Anliegen hier keine Antworten finden, kannst du uns direkt kontaktieren.

Seminar mit dem Gastdozenten Mads Nissen. Foto: Maximilian von Lachner

Voraussetzungen

Was sind die Studienvoraussetzungen?

Um bei uns zu studieren benötigst du Abitur, Fachabitur oder einen gleichwertigen anerkannten Abschluss sowie den Nachweis der künstlerischen Befähigung für unseren Studiengang. Diese wird in einer künstlerischen Prüfung erbracht. Weitere Informationen zu den formalen Studienvoraussetzungen und insbesondere zu benötigten Zeugnissen und Dokumenten findest du hier.

Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an der künstlerischen Prüfung?

1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss mindestens 16 Jahre alt sein.

2. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur auf Antrag möglich. Anmeldungen müssen jeweils zum 15. März vorliegen. In dem Antrag ist der Studiengang anzugeben, für den die Prüfung abgelegt werden soll.

3. Dem Antrag sind beizufügen:
– ein Lebenslauf
– ein Lichtbild
– eine selbstgefertigte künstlerische Arbeitsprobe (siehe Abschnitt «Mappe»)
– ein Verzeichnis mit Bezeichnungen aller Bestandteile der eingereichten künstlerischen Arbeitsprobe
– eine Erklärung, dass die eingereichte künstlerische Arbeitsprobe von der Bewerberin oder dem Bewerber selbst angefertigt wurde.

4. Aufgrund der eingereichten künstlerischen Arbeitsprobe entscheidet eine Kommission in einer Vorauswahl, ob die Bewerberin oder der Bewerber zur Prüfung zugelassen wird oder nicht. Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden in der Regel vier Wochen vor dem Termin der Prüfung schriftlich benachrichtigt. Diesem Schreiben liegt eine Aufforderung zum Mitbringen einer weiteren künstlerischen Arbeitsprobe bei, die am Prüfungstermin vorgelegt werden muss.

Ist ein Vorpraktikum erforderlich?

Im Gegensatz zu vielen anderen Fotografie- und Design-Studiengängen in Deutschland ist bei uns kein Vorpraktikum erforderlich.

Ich habe keinen Abschluss, der mir den Zugang zur Hochschule ermöglicht. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Es gibt an unserer Hochschule auch für Bewerber*innen, bei denen eine der Voraussetzungen zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung fehlt (Fachhochschulreife, Abitur oder vergleichbare ausländische Hochschulzugangsberechtigung), die Möglichkeit, trotzdem am Aufnahmeverfahren teilzunehmen. Bitte kreuze auf deinem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren an, dass du die  „überragende künstlerische Befähigung“ brauchst. Die überragende künstlerische Befähig ist erreicht, wenn du mindestens 40 von 45 möglichen Punkten im Aufnahmeverfahren erreicht hast.

Ich habe einen ausländischen Bildungsnachweis. Was muss ich tun?

Wenn du im Besitz eines ausländischen Bildungsnachweises bist, müssen diese unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit für den Hochschulzugang geprüft werden. Diese formelle Prüfung nimmt gegenwärtig die von den Hochschulen gemeinsam betriebene Einrichtung „UNI-ASSIST“ vor. Weitere Informationen dazu findest du auch auf der Website hs-hannover.de 

Welche Sprachanforderungen gelten für ausländische Studierende?

Für den Studiengang Visual Journalism and Documentary Photography gelten für internationale Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, geringere sprachliche Anforderungen als bei anderen Studiengängen, und zwar die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 1) oder der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) Stufe 3 in 4 Fertigkeiten. Private Sprachnachweise werden nicht anerkannt. Die darauf beruhende Zulassung oder Einschreibung hat jedoch keine bindende Wirkung für eine Zulassung oder Einschreibung bei einem Wechsel des Studienganges an derselben Hochschule oder für die Zulassung oder Einschreibung an anderen Hochschulen, falls dafür andere sprachliche Anforderungen festgelegt sind.

Müssen auch deutschsprachige Studierende Sprachkenntnisse nachweisen?

Ja, es gelten für alle Studierenden die nachfolgenden Anforderungen: Nach dem 1. Studienabschnitt (Semester 1-3) musst du ausreichende Kenntnisse der Sprache Englisch auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.

Folgende Nachweise werden akzeptiert:
a) Vorlage einer Leistungsbescheinigung über (mindestens) den Kurs Englisch 7 (B2 GER) vom Z3-Language Center der Hochschule Hannover.

b) Vorlage einer Leistungsbescheinigung über einen Sprachkurs, der das Niveau B2 nachweist und an einer Hochschule oder Universität erbracht wurde. Der Sprachnachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.

c) Vorlage eines Nachweises über einen der folgenden erfolgreich bestandenen Tests: Cambridge English Advanced: level B2, Cambridge English Proficiency: Grade C, IELTS (academic): mindestens 6.5 Punkte in allen Bereichen, TOEFL (iBT): mindestens 80 Punkte (TOEFL ID Code: 4782), TOEIC: 400-485 Punkte (listening), 385-450 Punkte (reading).

d) Muttersprachlerinnen und Muttersprachler sind von den Prüfungen befreit.

Ich habe bereits an einer anderen Hochschule eine künstlerische Eignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen. Gilt diese auch für die Hochschule Hannover?

Nein, unsere künstlerische Prüfung ist individuell auf den Studiengang Visual Journalism and Documentary Photography zugeschnitten. Nachweise über bestandene künstlerische Prüfungen anderer Studiengänge und/oder Hochschulen akzeptieren wir nicht.

Ich habe bereits einen Design-Studiengang erfolgreich abgeschlossen. Kann ich mich von der künstlerischen Prüfung befreien lassen?

Ja, Bewerberinnen oder Bewerber, die einen Design-Studiengang oder den Studiengang Bildende Kunst oder einen vergleichbaren Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben, können sich auf Antrag von der künstlerischen Prüfung befreien lassen. Gleiches gilt für Bewerberinnen und Bewerber, die in einem entsprechenden oder vergleichbaren Studiengang an einer künstlerischen oder künstlerisch- wissenschaftlichen Hochschule mindestens zwei Semester erfolgreich studiert haben. Über die Befreiung entscheidet auf Antrag die jeweilige Kommission.

Gibt es die Möglichkeit, sich Fächer aus einem bereits abgeschlossenen Studium anrechnen zu lassen?

Eine Anrechnung einiger Seminare ist möglich wenn sie fachlich übereinstimmen.

Ich habe eine Lehre im gestalterisch/ kommunikativ/ künstlerischen Bereich abgeschlossen. Kann ich diese anerkennen lassen?

Bitte erkundige Dich bei der Prüfungsverwaltung der Hochschule Hannover, Fakultät III, ob und in welchem Umfang deine bisherige Ausbildung/dein Praktikum anerkannt wird. Ansprechpartnerin ist Eugenia Gelwert, eugenia.gelwert@hs-hannover.de


Bewerbung

Wann ist der nächste Bewerbungszeitraum?

Die Bewerbungsfrist endet jedes Jahr am 15. März.

Wie läuft das Aufnahmeverfahren ab?

Melde dich bis zum 15. März hier an, fülle deinen Antrag aus und lade deine Arbeitsproben hoch. Alle weiteren Schritte werden auf der Seite genauestens erklärt. Im Laufe des Anmeldeprozederes füllst du den Antrag auf Zulassung zum Aufnahmeverfahren aus, druckst ihn aus und schickst ihn mit deinem Lebenslauf per Post an die Fakultät III – Abteilung Design und Medien, der Hochschule Hannover. Danach erst kannst du deine Arbeitsproben hochladen. Du erhältst eine Bestätigung, wenn dies erfolgsreich war.

Wann ist die Aufnahmeprüfung und wie lange dauert sie?

Die künstlerische Prüfung findet in der Regel in der dritten Mai-Woche statt und dauert von 9 bis ca. 17 Uhr. Du wirst zur Aufnahmeprüfung eingeladen, wenn du für deine Mappe mindestens 3 von maximal 15 Punkten erreichst. Die Einladung erfolgt schriftlich.

Wie läuft die Aufnahmeprüfung ab?

Du bekommst am Morgen der Aufnahmeprüfung ein Thema gestellt, das du an diesem Tag vor Ort fotografieren sollst. Studierende unseres Studiengangs werden dir beim Anfertigen der Ausdrucke unterstützen.

Im Laufe des Tages wirst du zusammen mit weiteren Bewerber*innen ein Gespräch mit den drei Mitgliedern der Aufnahmekommission führen (Kolloquium). Aus den für die Mappe und die anderen Teile der Aufnahmeprüfung erzielten Punkten wird die Gesamt-Punktzahl ermittelt.

Maximal kannst du 45 Punkte erreichen. Mit 15 Punkten hast du die künstlerische Eignungsprüfung bestanden. Deine Punktzahl erfährst du gegen 17 Uhr am Tag der Aufnahmeprüfung.

Nach welchen Kriterien werden in der künstlerischen Eignungsprüfung Punkte vergeben?

1. Darstellungsvermögen: Die auf genauer Beobachtung basierende Fähigkeit zur bildhaften Wiedergabe des Wesentlichen von Gegenständen, Funktionen, Abläufen und Situationen.
2. Abstraktionsvermögen: Die Fähigkeit, Allgemeines im Besonderen darzustellen, wesentliche Aspekte des Themas mit Hilfe von Form- und Gestaltungsprinzipien herauszuarbeiten.
3. Vorstellungsvermögen: Das die bloße Darstellung erweiternde bzw. übersteigende phantasievolle Erfinden oder Kombinieren formal-inhaltlicher Bild- und Gestaltungszusammenhänge.
4. Selektionsvermögen: Die Fähigkeit, sinnvolle gestalterische Arbeitsansätze (als Einheit von Inhalt bzw. Funktion, Form und Technik) auszuwählen und zu strukturieren.
5. Intensität: Eindringlichkeit und Dichte der Arbeit im Inhalt, Stärke des Engagements, geistiges Durchdringen der Aufgabenstellung.
6. Soziale Kompetenz: Kommunikative Fähigkeiten, Durchhaltevermögen und Motivation. Vermögen, persönliche Handlungskompetenzen weiterzuentwickeln.
7. Interesse an der Reflexion und Einordnung von Themen in gesellschaftspolitische Zusammenhänge und die Entwicklung entsprechender bildjournalistischer und dokumentarfotografischer Umsetzungen. Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit journalistischen Darstellungsformen über die Fotografie hinaus.

Wie groß sollen die Abzüge der Hausaufgabe sein?

Die Abzüge sollten zwischen DIN A4 (ca. 20x30cm) und DIN A3 (ca. 30x40cm) vorgelegt werden.

Kann ich die Hausaufgabe auch in Form eines Videos umsetzen?

Ja, anstelle einer Fotoserie kannst du auch ein Video produzieren. Dieses solltest du im Kolloquium auf deinem eigenen Laptop oder Tablet mit Ton abspielen können. Bitte beachte die maximale Länge von zwei Minuten.

Wann bekomme ich die Zusage für einen Studienplatz?

Du bekommst am Tag des Kolloquiums bereits die erreichte Punktezahl genannt. Damit weißt du, ob du bestanden hast und ob du dich für einen Studienplatz bei uns am Studiengang registrieren kannst. Die offizielle Bestätigung wird dir zeitnah nach dem Kolloquium zugeschickt. Erst mit dieser schriftlichen Bestätigung ist das Ergebnis offiziell und du kannst dich – in der Regel bis zum 15. Juli eines Jahres – für einen Studienplatz registrieren. Dazu stellst du einen Antrag auf Zulassung zum Studium beim Service Center – Akademische Angelegenheiten der Hochschule Hannover und erhältst bis Ende Juli einen Bescheid über eine Zu- oder Absage. Die Punktzahl ist bei der Vergabe der Studienplätze zulassungsentscheidend. Haben bei der Vergabe der letzten Studienplätze mehrere Bewerber*innen dieselbe Punktzahl, entscheidet das Los über die Reihenfolge.

Wann starten die ersten Seminare?

Dein Studium beginnt mit der so genannten Erstsemesterwoche. Diese startet jedes Jahr in der dritten Septemberwoche.

Wie lange gilt der Nachweis der künstlerischen Befähigung?

Der Nachweis der künstlerischen Befähigung gilt für die drei auf das Feststellungsverfahren folgenden Immatrikulationstermine. Solltest du also im Jahr der künstlerischen Prüfung noch nicht anfangen wollen zu studieren, kannst du dich auch in den beiden darauffolgenden Jahren noch jeweils bis zum 15. Juli für den Start im Wintersemester anmelden.


Mappe

Wie soll meine Mappe aussehen?

Die Mappe wird komplett digital als PDF eingereicht.
Wir möchten darin folgende Elemente sehen:
•    ein Motivationsschreiben*
•    drei Bildstrecken** oder zwei Bildstrecken und ein Video

Das Motivationsschreiben sollte sich um die folgenden Fragen drehen: Was bedeutet für dich Visual Journalism and Documentary Photography? Warum möchtest du genau bei uns studieren? Was möchtest du in deinem Beruf später bewirken? Dieser Text sollte auf der ersten Seite des PDFs platziert werden und ca. eine halbe A4-Seite lang sein (max. 2000 Zeichen).

Je nach Thema sollten die drei Arbeiten aus jeweils 10 bis 20 Fotos bestehen. Jeder Arbeit sollte eine Textseite vorangestellt werden, in der du in drei, vier Sätzen das Thema vorstellst.

Bei Videos bitte die Maximallänge von 2 Minuten beachten (bei längeren Videos werden wir nur die ersten 2 Minuten anschauen). Videos sollen mit einem Standbild, einem kurzen Einleitungstext, einer Aufstellung des Teams, sowie einem klickbaren Link vorgestellt werden. Der Link sollte ohne Passwort zum Video führen (z.B. bei Vimeo, Youtube, Google Drive, o.ä.).

*Die Mappe sollte zeigen, dass du dich für unser Kernprofil in der Ausbildung interessierst, den visuellen Journalismus und die Dokumentarfotografie.

**Unter Bildstrecke verstehen wir die Reportage, den Essay oder die Serie. Es sollte aber mindestens eine Reportage darunter sein und die sollte in irgendeiner Weise von Menschen erzählen. Die anderen Bildstrecken können sich auch mit Architektur, Porträt, Landschaft usw. auseinandersetzen. Wichtig ist uns aber immer, dass jede Arbeit eine thematische Klammer besitzt.

Ich bin mir unsicher, welche Arbeiten ich in meine Mappe nehmen soll. Was kann ich tun?

Wir empfehlen allen Interessent*innen, rechtzeitig an einer Mappenberatung teilzunehmen. Die Termine geben wir auf unserer Seite bekannt.

Was kostet die Mappenberatung?

Unsere Mappenberatung ist kostenlos.

Kann ich auch mehrfach an einer Mappenberatung teilnehmen?

Ja. Du kannst mehrfach an einer Beratung teilnehmen.

Ist es möglich, die Mappe als Website einzureichen?

Die Mappe an sich kannst du nicht in Form einer Website einreichen, das muss ein PDF sein. Verlinkungen zu Websites sind aber möglich, wenn es sich beispielsweise um ein Video handelt, das in einem PDF nicht eingebunden werden kann.

Kann ich auch Filme zeigen in der Mappe?

Ja, filmische Arbeiten sehen wir sehr gerne. Beachte aber, dass diese nicht länger als zwei Minuten sein sollten. Außerdem müssen sie über einen Link im PDF abrufbar sein. Außerdem solltest du  darlegen, was genau deine Rolle war in der Produktion bzw. welche Aufgaben du genau gemacht hast (Regie, Kamera, Schnitt, etc…).


Studium

Wie lange dauert das Studium?

Das Studium Visual Journalism and Documentary Photography dauert acht Semester (= vier Jahre) und beinhaltet eine mindestens 19-wöchige Praxisphase sowie zum Abschluss die Bachelorarbeit. Die Hochschule Hannover bietet darüber hinaus das zweisemestrige Masterstudium Design und Medien an.

Wie hoch ist der Semesterbeitrag?

Für Ersteinschreiber*innen liegt der Semesterbeitrag im Wintersemester 2022/23 bei 404,41€. Ab dem zweiten Semester liegt er aktuell bei 318,31€. Weitere Infos dazu findest du hier.

Was ist ein Teilzeitstudium?

Im Teilzeitstudium kann je Semester höchstens die Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte erworben werden. Im Teilzeitstudium besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG, jedoch reduzieren sich Langzeitstudiengebühren beim Teilzeitstudium um die Hälfte. Studierende, die ein Teilzeitstudium aufnehmen, integrieren sich in den normalen Studien- und Vorlesungsbetrieb. Mit dem Teilzeitstudium wird eine reguläre und transparente Verlängerung der Regelstudienzeit ermöglicht. Ein Teilzeitstudium ist nur bis zur doppelten Regelstudienzeit möglich. Ein Teilzeit-Doppelstudium gibt es nicht. Bitte beachte auch die möglichen Konsequenzen für Kindergeld und Nebenjob. Auskünfte geben die entsprechenden Stellen. An der Hochschule Hannover gibt es dieses Angebot nur auf Antrag (bis zum Ende der Rückmeldefrist).

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Hannover?

Im bundesweit ermittelten Durchschnitt benötigen Studierende etwa 850,- Euro pro Monat für ihren Lebensunterhalt. Es gibt zwar regionale Schwankungen, aber Hannover liegt im mittleren Bereich und entspricht daher in etwa diesem Durchschnitt. Allerdings stammen die Daten aus dem Jahr 2016. Die Preise dürften mittlerweile gestiegen sein. Natürlich kommen auch individuelle Unterschiede in den Ansprüchen bei den Lebenshaltungskosten hinzu, so dass der angegebene Wert nur als Orientierung zu verstehen ist.

Welche Stipendien gibt es?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich schon vor dem Studienbeginn für ein Semesterbeitragsstipendium bewerben. Das Studentenwerk Hannover bietet eine persönliche BAföG-Beratung an und du hast die Möglichkeit, dich für Stipendien wie zum Beispiel das WIR/Deutschland Stipendium der Hochschule Hannover oder das Design/Gestaltung/Film Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes zu bewerben.

Wo kann ich wohnen?

Eine Wohnung in Hannover zu finden ist nicht immer leicht. Neben WG-Zimmern gibt es auch die Möglichkeit, in einem Wohnheim für Studierende zu wohnen. Allerdings ist das Angebot begrenzt. Melde dich bei Interesse so früh wie möglich beim Studentenwerk Hannover.

Welche Sprache wird im Unterricht gesprochen?

Der Bachelorstudiengang Visual Journalism and Documentary Photography wird zweisprachig angeboten, das heißt, es werden sowohl deutsche als auch englische Kurse angeboten.

Kann ich ein Semester im Ausland studieren?

Der Studiengang Visual Journalism and Documentary Photography ist international vernetzt. Neben den Beziehungen durch das Erasmus-Programm kooperiert der Studiengang unter anderem mit der Danish School of Media and Journalism in Aarhus, der Royal Academy of Art in Den Haag, der KASK in Gent und dem Pathshala South Asian Media Institute in Dhaka/Bangladesch. Die Studierenden können sowohl ihr Praxissemester als auch einen Teil des Studiums im Ausland absolvieren. Um sich optimal auf die Tätigkeit im Ausland vorzubereiten, bietet die Hochschule Hannover den Studierenden kostenlose Sprachkurse an.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Die studiengangsbezogenen Beratungen werden auf unserer Website angekündigt und finden im Design Center statt. Vereinzelt bieten wir auch Online-Beratungen an. Der Besuch der Studienberatung wird dringend empfohlen. Darüber hinaus informiert die allgemeine Studienberatung der Hochschule Hannover alle Studierenden und Studieninteressierten über sonstige Studienangebote und Studieninhalte. Sie klärt alle Fragen rund um das Studium, wie Zulassungsvoraussetzungen, Finanzierungsmöglichkeiten, Hochschul- oder Studienfachwechsel. Weitere Informationen zur allgemeinen Studienberatung findest du hier.


International Class

Wie kann ich mich als Austauschstudent*in bewerben?

Der Studiengang bietet eine einsemestrige Internationale Klasse an, die sich an internationale Austauschstudierende richtet. Die Internationale Klasse ist in das bestehende Curriculum des Studiengangs integriert und wird in englischer Sprache unterrichtet. Die Kurse werden zum Teil von den Lehrenden des Studiengangs abgehalten und durch Workshops internationaler Fotograf*innen und Fachleute ergänzt. Bachelor-Studierende von Hochschulen aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland sind eingeladen, sich für die Internationale Klasse zu bewerben.

Muss ich an einer Partnerhochschule studieren, um an der International Class teilzunehmen?

Wir bieten jeweils einige Plätze für so genannte Freemover an, so dass du nicht an einer unserer Partnereinrichtungen eingeschrieben sein musst.

Wir stehen dir für dein persönliches Anliegen gerne zur Verfügung. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen bitten wir dich jedoch, zuerst in unseren FAQ zu schauen, ob deine Frage vielleicht schon einmal beantwortet wurde.

Hochschule Hannover
Fakultät III – Medien, Information und Design
Expo Plaza 2
D-30539 Hannover